Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ergocom GmbH

  1. ANWENDUNGSBEREICH UND GELTUNG
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von Ergocom GmbH erbrachten Leistungen im Rahmen der zwischen dem Kunden und Ergocom GmbH abgeschlossenen Vereinbarungen soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder zusätzlich schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Ergocom GmbH etwas anderes vorsehen. Sie sind Bestandteil der Ergocom GmbH Auftragsbestätigung und gelten als angenommen, wenn der Kunde eine solche annimmt.
  2. Bei Auslegungsfragen zwischen den verschiedensprachigen Versionen ist die deutsche Fassung massgebend.
  3. Die etwaige Ungültigkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der Ergocom GmbH Auftragsbestätigung berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien ersetzen die unwirksamen Bestimmungen durch neue, die dem ursprünglichen Sinn der weggefallenen Bestimmungen sowie dem wirtschaftlichen Zweck des Auftrages möglichst nahekommen.
  1. ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSBEDINUNGEN
  1. Ergocom GmbH behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Die Änderung gilt ohne schriftlichen Widerspruch des Kunden innert Monatsfrist ab Mitteilung der Änderung als genehmigt. Solche Änderungen werden dem einzelnen Kunden in geeigneter Weise direkt mitgeteilt.
  1. RECHNUNG, KREDITLIMITE, ZAHLUNGEN
  1. Die Einzelheiten der Rechnungsstellung sind in der Leistungsbeschreibung oder der Preisliste des jeweiligen Produktes oder Dienstleistung festgehalten.
  2. Mit der Bezahlung des Rechnungsbetrages anerkennt der Kunde die Forderung.
  3. Die Zahlungsfrist ist auf der Auftragsbestätigung und auf der Rechnung vermerkt. Ergocom GmbH behält sich das Recht vor allenfalls in Teilbeträgen (z.B. bei Auftragserteilung, bei Projektende und bei Projektabnahme zu verrechnen). Bei Zahlungsverzug ist Ergocom GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe des jeweils aktuellen Diskontsatzes der Schweizerischen Nationalbank, mindestens jedoch 5% p.a. des ausstehenden Betrages zu erheben. Im Weiteren können Mahngebühren erhoben werden. Ergocom GmbH behält sich das Recht vor, bis zur Begleichung der Zahlung ihre Dienstleistung zu suspendieren wobei laufende Gebühren weiterhin geschuldet werden. Übersteigt der Zahlungsverzug 90 Tage, steht Ergocom GmbH das Recht zu, mit sofortiger Wirkung die Dienstleistung zu stoppen.
  4. Die Verrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  1. HAFTUNG Ergocom GmbH
  1. Ergocom GmbH garantiert, dass sie mit Einsatz ihrer Sachkenntnis und Sorgfalt ihre Verpflichtungen gemäss den Bedingungen des Auftrages erfüllen wird.
  2. Die Haftung für nicht vorsätzliche oder nicht grobfahrlässig verursachte Schäden wird ausgeschlossen.
  3. Ergocom GmbH haftet des Weiteren und soweit gesetzlich zulässig in keiner Weise für Datenverluste und indirekte Folgeschäden.
  4. Der Nachweis des Schadens und der Schadenshöhe obliegt dem Kunden.
  5. Ergocom GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind; darunter fallen insbesondere Naturereignisse, Feuer, Streik, Krieg und behördliche Anordnungen.
  6. Ergocom GmbH haftet auch nicht für Schäden, die auf unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung ihrer Dienstleistungen durch den Kunden, oder auf ungenügende Mitwirkung des Kunden, Nichtbeachten von Bestimmungen betreffend den Umgang mit Dokumentationen oder auf ungenügende Datenlieferungen zurückzuführen sind.
  1. HAFTUNG DES KUNDEN
  1. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für den Inhalt der zur Verfügung gestellten Daten. Somit können in diesem Zusammenhang auch keine Ansprüche Dritter geltend gemacht werden und der Kunde hält Ergocom GmbH von allfälligen Ansprüchen Dritter vollumfänglich schadlos. Ergocom GmbH ist in keiner Weise verpflichtet, Inhalte von Kundendaten zu prüfen und lehnt jede Haftung für deren Inhalte ab.
  2. Der Kunde ist verantwortlich, dass die Daten welche er oder seine Kunden oder Geschäftspartner an Ergocom GmbH übermitteln und die dort verarbeitet werden, keine rechtswidrigen oder unsittlichen Inhalte aufweisen und dass der Kunde rechtmässig im Besitz dieser Daten ist und über alle Rechte verfügt, diese an Ergocom GmbH für das weiterverarbeiten weiterzugeben. Ergocom GmbH behält sich vor, bei Bekanntwerden eines entsprechenden Falles den Auftrag fristlos einseitig zu beenden.
  1. EIGENTUM DER DOKUMENTE
  1. Ergocom GmbH gewährt dem Kunden für die Dauer des Projektes das nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Nutzungsrecht für ihre Produkte und Dienstleistungen gemäss den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Bestimmungen.
  2. Einzelheiten bezüglich der Nutzungsrechte sind in der Leistungsbeschreibung oder dem Angebot des jeweiligen Produktes oder der jeweiligen Dienstleistung festgehalten.
  1. PFLICHTEN VON Ergocom GmbH
  1. Ergocom GmbH gewährleistet, dass ihre Leistungen die schriftlich zugesicherten Eigenschaften aufweisen und dass die ihr übertragenen Arbeiten sorgfältig ausgeführt werden.
  2. Ergocom GmbH verpflichtet sich, alle Arbeiten durch qualifiziertes Personal auszuführen oder durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen. Abgesprochene Termine gelten, sofern vom Kunden die entsprechenden Daten zeitig geliefert werden und Rückmeldungen termingetreu erfolgen.
  1. PFLICHTEN DES KUNDEN
  1. Der Kunde ist verpflichtet, anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Ergocom GmbH eigene Ideen und Arbeiten.
  2. Der Kunde ist weiter verpflichtet, die Dokumente und Dienstleistungen von Ergocom GmbH nicht missbräuchlich zu nutzen oder eine solche Nutzung zuzulassen, sowie unsittliche oder rechtswidrige Handlungen im Zusammenhang mit Dokumenten und Dienstleistungen von Ergocom GmbH zu unterlassen und nicht zu dulden. Dazu gehört auch die vom Kunden zu treffende Vorsorge, dass im Zusammenhang mit der Nutzung von Dokumenten und Dienstleistungen von Ergocom GmbH keine Verstösse gegen Schutzrechte Dritter sowie straf- oder ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen.
  1. Verstösst der Kunde gegen vorstehend genannte Pflichten, ist Ergocom GmbH nach eigener Wahl berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen oder die Dienstleistungen so lange zu sperren, bis die entsprechenden Bedingungen wieder eingehalten werden. Ergocom GmbH hat zudem gegen den Kunden Anspruch auf Ersatz aller Schäden, die ihr aus der Verletzung hierhin genannter Kundenpflichten entstanden sind.

 

  1. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN
  1. Ergocom GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte nach eigener Wahl einzusetzen.
  2. Die Übertragung oder teilweise Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden bedarf in jedem Fall des vorgängigen schriftlichen Einverständnisses von Ergocom GmbH.
  1. VERTRAULICHKEIT DATENSCHUTZ
  1. Die Parteien vereinbaren, alle technischen und geschäftlichen Informationen, von denen sie auf Grund dieses Auftrages oder im Zusammenhang mit demselben nicht zu offenbaren oder auf andere Weise an Dritte zu kommunizieren.
  2. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden ist die Schweizerische Datenschutzverordnung.
  1. DAUER UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
  1. Das Vertragsverhältnis beginnt gemäss den Vereinbarungen in der entsprechenden Auftragsbestätigung.
  2. Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin bestimmen sich ebenfalls nach den Vereinbarungen in der entsprechenden Auftragsbestätigung.
  3. Die Kündigung hat mit eingeschriebenem Brief, unter Einhaltung einer entsprechenden vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zu erfolgen. Wurden vertraglich keine
  4. Kündigungsfristen und keine Kündigungstermine vereinbart, so hat eine Kündigung mit einer Frist von 6 Monaten jeweils auf ein Monatsende durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
  5. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, schuldet der Kunde bei Kündigung durch ihn selber vor Arbeitsbeginn der Dienstleistung Ergocom GmbH sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.
  1. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Ergocom GmbH wird Sarnen als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart, sofern nicht zwingend gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen. Anwendbar ist Schweizerisches Recht.